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Zeitarbeit

Zeitarbeit Gastronomie: qualifizierte Mitarbeiter

Als Personaldienstleister für Gastronomie und Hotellerie stellen wir Ihnen kurzfristig zuverlässige Mitarbeiter zur Verfügung – für Küche, Service oder Events.

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Personaldienstleister Gastro

Drei Wege zu neuen Mitarbeitern

Wir verbinden Gastronomiebetriebe mit passenden Bewerbern und besetzen flexible Einsätze vom kurzfristigen Ausfall bis zur festen Anstellung.

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Zeitarbeit

Personalausfall

Zuverlässige Zeitarbeitskräfte springen kurzfristig ein, wenn im Betrieb eine Schicht unbesetzt bleibt.

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Saisonarbeit

Saison und Events

Für saisonale Spitzen und bei großen Veranstaltungen stellen wir Ihnen kurzfristig Servicekräfte bereit.

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Personalvermittlung

Feste Anstellung

Passt ein Zeitarbeitnehmer dauerhaft ins Team? Wir begleiten die Übernahme in eine feste Anstellung.

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Personalengpässe lösen

Wenn im Betrieb Mitarbeiter fehlen

Ein Personalausfall trifft Gastronomiebetriebe an der empfindlichsten Stelle: hohe Auslastung, wartende Gäste, ein Team gegen die Uhr. Geschäftsführer organisieren dann Schichten, statt sich dem eigentlichen Geschäft zu widmen. Als spezialisierter Personaldienstleister kennen wir diese Herausforderungen und besetzen Ihre Schichten mit qualifizierten Fachkräften.

Der erste Schritt zum Personal

Zuerst nennen Sie den Bedarf

Sie melden uns Zeitraum, Einsatzbereiche und die erforderlichen Qualifikationen – telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular. Wir prüfen unseren Pool und schicken Ihnen Kandidaten aus den passenden Berufsfeldern. Dann klären wir den Vertrag. Am Einsatztag steht das Personal im Betrieb – für reibungslosen Service und zufriedene Gäste.

Recruiting mit Gastro-Erfahrung

So wählen wir Bewerber aus

Jeder Bewerber führt bei uns ein persönliches Gespräch. Wir prüfen Zeugnisse sorgfältig, gleichen Fähigkeiten mit Ihren Anforderungen ab und fragen frühere Arbeitgeber. Wer bei uns angestellt wird, hat in gewerblichen gastronomischen Berufen gearbeitet – vom Koch bis zur Spülkraft – und kennt Arbeitszeiten im Schichtbetrieb.

Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Die gesetzlichen Regelungen

Wir besitzen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und halten die gesetzlichen Regelungen ein. Als Arbeitgeber geben wir jedem Leiharbeitnehmer einen fairen Arbeitsvertrag, führen die interne Lohnabrechnung und zahlen alle Abgaben. Sie erhalten einen transparenten Vertrag und volle Absicherung – ohne Haftungsrisiko.

Planbare Kosten je Stunde

So kalkulieren wir die Kosten

Sie zahlen einen Stundensatz je Zeitarbeitnehmer. Er richtet sich nach Qualifikation, Einsatzzeit und Umfang, bei großen Einsätzen kalkulieren wir gestaffelt. Interne Kosten für Recruiting, Lohnabrechnung und Ausfälle entfallen. Das gibt Ihnen Flexibilität und planbare Kosten, ohne langfristige Bindung an einen Dienstleister.

Fragen zur Zeitarbeit

Kompetente Antworten für Ihren Betrieb

Sie planen Ihren Personalbedarf oder müssen einen Engpass schließen? Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

AS
Achim Schrader Ihr Ansprechpartner Kostenloses Erstgespräch
  • Welche Vorteile hat die Zeitarbeit in der Gastronomie?

    Zeitarbeit deckt Ausfälle und Saisonspitzen kurzfristig ab, ohne dauerhafte Personalkosten. Sie zahlen nur die geleisteten Stunden, um Lohn und Abgaben kümmern wir uns.

    Was Flexibilität bringt

    Zeitarbeit verschafft Ihnen Spielraum, den ein festes Team allein nicht bietet. Fällt eine Kraft in der Küche aus oder steht eine Veranstaltung an, stellen wir gezielt Personal für genau diesen Zeitraum. Sie erweitern Ihr Team also nur dann, wenn Sie es brauchen, und tragen keine Personalkosten in schwachen Wochen. Für Betriebe mit stark schwankender Auslastung ist das der wichtigste Punkt: Die Personalkosten folgen dem Umsatz, statt ihm vorauszulaufen.

    Der zweite Vorteil liegt in der Geschwindigkeit. Weil wir laufend Bewerber prüfen und einen eigenen Pool führen, können wir häufig innerhalb von 24 Stunden reagieren. Eine eigene Stellenausschreibung braucht Wochen, und in dieser Zeit fahren Sie mit Überstunden und Aushilfen. Bei kurzfristigen Ausfällen ist Zeitarbeit oft die einzige Möglichkeit, den Dienstplan überhaupt zu halten.

    Den administrativen Teil übernehmen wir vollständig. Wir suchen und prüfen die Bewerber, schließen die Arbeitsverträge und kümmern uns um Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ihre interne Verwaltung bleibt unbelastet, und Sie erhalten eine Rechnung nach geleisteten Stunden statt einer Personalakte mehr.

    Der Blick über den einzelnen Einsatz hinaus

    Ein weiterer Vorteil zeigt sich mittelfristig. Sie erleben eine Fachkraft im Alltag, bevor Sie über eine Festanstellung entscheiden. Passt die Person zum Betrieb, übernehmen Sie sie. Passt sie nicht, endet der Einsatz ohne Kündigungsverfahren und ohne Konflikt im Team. Eine Fehlbesetzung im Stammpersonal kostet Sie dagegen Einarbeitungszeit, Gehalt und im Zweifel eine Auseinandersetzung.

    Und schließlich entlastet Zeitarbeit Ihr Stammpersonal. Wer keine Doppelschichten schieben muss, bleibt ein motiviertes Team. Das merken auch Ihre Gäste, und Ihre Fluktuation sinkt. Gerade in Küchen mit angespannter Besetzung ist die Belastung des Stammteams der Grund, warum weitere Kräfte gehen.

    Der Stundensatz liegt über dem Bruttolohn einer eigenen Kraft, weil Abgaben, Urlaub, Krankheitstage und Verwaltung enthalten sind. Und jede neue Person benötigt eine kurze Einweisung in Ihre Abläufe. Für dauerhaft besetzte Schlüsselpositionen ist deshalb die Personalvermittlung der bessere Weg.

    Wir sagen Ihnen im Erstgespräch offen, welcher Weg in Ihrer Situation günstiger ist. Wer Zeitarbeit als Ergänzung zum Stammteam einsetzt und nicht als Dauerlösung für jede offene Stelle, holt den größten Nutzen heraus. Genau so planen wir mit Ihnen.

  • Warum ist Projekt Gast die richtige Wahl?

    Wir sind selbst in der Gastronomie tätig und verbinden Zeitarbeit mit Beratung. Statt Profile zu mailen, stellen wir Ihnen passende Kandidaten persönlich vor.

    Wir sind vom Fach

    Projekt Gast ist keine anonyme Zeitarbeitsfirma. Achim Schrader ist seit Jahren in der Gastronomie tätig und berät Betriebe zu Konzept, Eventmanagement und Objektmanagement. Wir kennen den Unterschied zwischen einem Frühstücksservice und einem Bankett für dreihundert Gäste, und wir wissen, was in einer Küche passiert, wenn der Posten am Herd unbesetzt bleibt. Sie müssen uns Ihr Geschäft also nicht erklären.

    Daraus ergibt sich ein anderer Zugang zur Personalplanung. Wir fragen zuerst, welche Aufgaben tatsächlich offen sind, und schlagen dann den passenden Weg vor. Manchmal ist das Zeitarbeit, manchmal die Personalvermittlung in eine Festanstellung, manchmal eine Änderung im Dienstplan oder eine andere Aufgabenverteilung im vorhandenen Team. Diese Personalberatung gehört bei uns zur Anfrage und kostet nichts extra. Ein reiner Verleiher hätte daran kein Interesse, weil er an überlassenen Stunden verdient.

    So läuft die Zusammenarbeit mit uns

    Damit wir den passenden Weg auch besetzen können, greifen wir auf einen gewachsenen Pool und bundesweite Kontakte zurück. Statt Profile per Massenmail zu verschicken, können wir Ihnen Kandidaten persönlich vorstellen. Dabei nennen wir nicht nur Qualifikationen, sondern auch die Erfahrung im Schichtbetrieb, Sprachkenntnisse und die Bereiche, in denen die Person zuletzt gearbeitet hat.

    So entscheiden Sie auf einer belastbaren Grundlage. Umgekehrt sagen wir sofort, wenn wir eine Stelle nicht besetzen können. Verlässliche Aussagen sind uns wichtiger als ein schnelles Ja am Telefon, denn nur so bleibt Ihnen Zeit, eine Alternative zu organisieren, statt bis zum Vortag zu warten.

    Ebenso wichtig wie die Besetzung ist die rechtliche Seite. Wir besitzen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, arbeiten mit schriftlichen Überlassungsverträgen und dokumentieren die Einsätze so, dass Sie einer Prüfung gelassen entgegensehen können. Über Fristen und gleiche Bezahlung informieren wir Sie deshalb vorab und nicht erst im Nachhinein.

    Auch nach dem Einsatz bleibt es dabei. Wir melden uns und fragen nach Ihrer Einschätzung. Was gut lief, notieren wir, damit Sie beim nächsten Bedarf dieselben Personen bekommen. Was nicht passte, ändern wir. Diesen kurzen Weg haben Sie von Anfang an, denn Ihren Bedarf besprechen Sie direkt mit Achim Schrader und nicht mit einem Callcenter.

    Das verkürzt Rückfragen, und Sie müssen Ihre Lage nicht zweimal erklären. Im kostenlosen ersten Gespräch erfahren Sie, was in Ihrem Zeitraum realistisch machbar ist. Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit festen Stundensätzen je Qualifikation.

  • Für welche gastronomischen Betriebe ist Zeitarbeit geeignet?

    Zeitarbeit eignet sich für Restaurants, Hotellerie, Catering, Kantinen und Eventbetriebe – überall, wo die Auslastung schwankt oder eine Fachkraft ausfällt.

    Typische Konstellationen

    Zeitarbeit in der Gastronomie passt überall, wo die Auslastung schwankt oder Personal ausfällt. Die Betriebsgröße spielt dabei kaum eine Rolle, das Muster des Bedarfs schon:

    • Restaurants und Gaststätten nutzen Zeitarbeit vor allem für Wochenenden, Feiertage, Ferien und Urlaubszeiten. Typisch ist der Bedarf an Servicekräften am Freitag und Samstag oder an einer zusätzlichen Kraft in der Küche, solange der Souschef im Urlaub ist.
    • In der Hotellerie besetzen wir Housekeeping, Frühstücksservice und Rezeption, besonders in der Saison. Hier planen Betriebe oft mehrere Wochen im Voraus und buchen gleich mehrere Kräfte für einen festen Zeitraum. Auch Wellnessbereiche und Bankettabteilungen fragen regelmäßig an.
    • Catering- und Eventbetriebe arbeiten anders. Sie brauchen für eine einzelne Veranstaltung eine größere Zahl an Servicekräften gleichzeitig, dafür nur für wenige Stunden. Entscheidend ist, dass alle Kräfte zuverlässig erscheinen und den Ablauf einer Veranstaltung kennen. Genau darauf achten wir bei der Auswahl.
    • Kantinen, Betriebsgastronomie und soziale Einrichtungen greifen dagegen eher auf längere Einsätze zurück. Ihre Öffnungszeiten sind planbar, das Personal aber knapp, und ein Ausfall lässt sich nicht durch verkürzte Öffnung auffangen. Hier laufen Einsätze häufig über mehrere Monate.
    • Systemgastronomie und Hotelketten setzen Zeitarbeit planmäßig ein, etwa um Eröffnungen, Umbauphasen oder Inventuren abzudecken. In diesen Fällen sprechen wir früh über Volumen und Zeitraum, damit wir die Kräfte binden können.
    • Auch kleine Betriebe profitieren. Wer nur acht Personen beschäftigt, spürt einen Ausfall sofort. Eine zusätzliche Fachkraft für zwei Wochen hält den Ablauf am Laufen, ohne dass Sie eine Stelle dauerhaft schaffen müssen. Und Sie binden sich nicht an eine Personalstruktur, die nach der Saison zu groß ist.

    Weniger geeignet ist Zeitarbeit in zwei Fällen. Erstens, wenn Sie eine Schlüsselposition wie die Küchenleitung dauerhaft besetzen wollen. Dafür ist unsere Personalvermittlung der geeignetere Weg, und wir beraten Sie gern dazu. Zweitens, wenn Ihr Konzept sehr spezielle Techniken verlangt und niemand Zeit für eine Einweisung hat. Eine Zeitarbeitskraft übernimmt Aufgaben nach kurzer Anleitung, sie ersetzt keine monatelange Einarbeitung.

    Ob Ihr Betrieb dazugehört, klären wir in einem kurzen Gespräch. Wir schauen dabei auf Ihren Dienstplan und Ihre Auslastungskurve, nicht auf Ihre Betriebsart. Häufig zeigt sich schon nach zehn Minuten, ob eine einzelne Kraft genügt oder ob Ihr Dienstplan grundsätzlich zu knapp gerechnet ist.

  • Welche gesetzlichen Aspekte müssen berücksichtigt werden?

    Eine Arbeitnehmerüberlassung in der Gastronomie setzt eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit voraus. Wichtig sind der Überlassungsvertrag, gleiche Bezahlung nach neun Monaten und die Grenze von 18 Monaten.

    Der rechtliche Rahmen

    Geregelt ist das Ganze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Wer Personal verleiht, braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Wir haben sie und legen sie Ihnen gern vor. Das ist keine Formalie: Ohne Erlaubnis ist der Einsatz unwirksam, und im Zweifel gilt der Arbeitnehmer als bei Ihnen angestellt.

    Angestellt bleibt die Person aber bei uns, samt Lohn, Urlaub und Sozialleistungen. Zwischen Ihnen und uns steht ein schriftlicher Überlassungsvertrag. Er muss die Überlassung als solche bezeichnen und die eingesetzte Person konkret benennen, und zwar vor dem ersten Arbeitstag.

    Dazu kommen zwei Fristen aus den gesetzlichen Regelungen. Die eine schreibt ab einer bestimmten Einsatzdauer im gleichen Betrieb gleiche Bezahlung vor, derzeit nach neun Monaten. Die andere begrenzt die zulässige Überlassungsdauer für dieselbe Person, in der Regel auf 18 Monate. Beide Fristen können tarifvertraglich abweichen, und kurze Unterbrechungen werden mitgezählt. Wir prüfen das für Ihren Einsatz und sagen Ihnen vorab, was für Sie gilt.

    Konkrete Regelungen

    Die Bezahlung richtet sich nach dem für uns geltenden Tarifvertrag der Zeitarbeit einschließlich der dort festgelegten Lohnuntergrenze. Während des Einsatzes liegt die Verantwortung für Arbeitsschutz und Arbeitszeiten bei Ihnen. Sie weisen die Person ein, stellen Arbeitskleidung bereit und achten auf Pausen. Die Stunden halten wir gemeinsam im Stundennachweis fest.

    Zwei Dinge sind nicht erlaubt: Zeitarbeitskräfte als Streikersatz und die verdeckte Überlassung, bei der ein Werkvertrag auf dem Papier steht, die Person aber wie eigenes Personal angewiesen wird. Wir vereinbaren deshalb von Anfang an eine Überlassung.

    Eine Übernahme in Ihr Team ist dagegen jederzeit möglich, die Regelungen dazu stehen im Überlassungsvertrag. Alles Genannte erhalten Sie vor dem ersten Einsatz schriftlich. Zoll und Rentenversicherung prüfen in der Gastronomie regelmäßig, und dann hilft eine saubere Dokumentation.

  • Wie läuft die Arbeitnehmerüberlassung in der Gastronomie ab?

    Sie melden Ihren Bedarf, wir von Projekt Gast schlagen Personen vor und schließen den Überlassungsvertrag. Am Einsatztag erscheint die Zeitarbeitskraft, abgerechnet wird nach Stunden.

    Was wir zuerst brauchen

    Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular und nennen Zeitraum, Einsatzbereich und Qualifikation. Hilfreich sind außerdem Angaben zu Schichtzeiten, Sprachkenntnissen, Dresscode und der Frage, wer die Person vor Ort einweist. Je genauer diese Angaben sind, desto passender ist unser Vorschlag.

    Wir prüfen dann, wen wir verfügbar haben, und benennen Ihnen konkrete Personen mit Qualifikation und Berufserfahrung. Bei längeren Einsätzen können Sie die Kandidaten vorab kennenlernen, bei kurzfristigen Ausfällen entscheiden Sie meist anhand der Angaben, die wir Ihnen geben.

    Sind Sie einverstanden, erstellen wir den Überlassungsvertrag. Darin stehen Einsatzort, Tätigkeit, Dauer und der Stundensatz sowie die Person, die zu Ihnen kommt. Sie unterschreiben vor dem Einsatzbeginn, damit die Überlassung von Anfang an sauber dokumentiert ist. Parallel erhalten Sie die Angaben, die Sie für den Dienstplan brauchen.

    Vom ersten Tag bis nach dem Einsatz

    Am ersten Tag erscheint die Zeitarbeitskraft direkt bei Ihnen. Sie weisen sie ein wie eigenes Personal, denn die fachliche Anleitung liegt in Ihrem Betrieb. Dazu gehören eine kurze Führung, die Erklärung der Abläufe und die Unterweisung zu Arbeitssicherheit und Hygiene. Zwanzig Minuten am Anfang sparen später mehrere Stunden. Während des Einsatzes bleiben wir für Sie erreichbar.

    Erkrankt eine Zeitarbeitskraft, suchen wir Ersatz, ohne dass Sie erneut anfragen müssen. Verlängert sich Ihr Bedarf, verlängern wir den Einsatz, solange die zulässige Überlassungsdauer nicht erreicht ist. Wird Ihr Bedarf kleiner, verkürzen wir nach der vereinbarten Frist.

    Nach dem Einsatz melden wir uns und fragen nach Ihrer Einschätzung. So wird die nächste Besetzung genauer, und Sie erhalten mit der Zeit dieselben Personen wieder. Möchten Sie eine Kraft dauerhaft übernehmen, klären wir die Konditionen und wechseln auf die Personalvermittlung. Der gesamte Ablauf von der Anfrage bis zum ersten Einsatztag dauert bei vorhandenen Kräften oft weniger als 48 Stunden, bei geplanten Saisoneinsätzen nehmen wir uns zwei bis drei Wochen Vorlauf.

  • Wie lange darf ein Zeitarbeiter im Betrieb bleiben?

    Ohne Unterbrechung sind 18 Monate im selben Betrieb erlaubt, Tarifverträge können abweichen. Nach unten gibt es keine Mindestdauer, auch einzelne Schichten sind möglich.

    Die untere Grenze

    Die Spanne ist groß, und beide Enden sind für die Gastronomie wichtig. Nach unten gibt es keine Mindestdauer. Für eine Veranstaltung buchen Sie eine einzelne Schicht, in der Saison auch nur einzelne Wochenenden. Bei sehr kurzen Einsätzen kalkulieren wir eine Mindeststundenzahl pro Tag, weil Anreise und Vorbereitung für die Kraft sonst nicht tragbar wären.

    Die obere Grenze

    Nach oben setzt das Gesetz eine Grenze. 18 Monate darf dieselbe Person ohne Unterbrechung in Ihrem Betrieb arbeiten. Danach ist eine Pause von mehr als drei Monaten nötig, bevor ein neuer Einsatz beginnt. Kürzere Unterbrechungen werden auf die Frist angerechnet, das heißt, eine Pause von zwei Monaten setzt die Zählung nicht zurück.

    Tarifverträge einzelner Branchen erlauben längere Zeiträume. Ob das für Sie gilt, klären wir vor dem Einsatz. Wichtig ist außerdem: Die Frist gilt pro Person, nicht pro Stelle. Sie können eine Position also dauerhaft mit Zeitarbeit besetzen, solange sich die eingesetzten Personen abwechseln. Für die Einarbeitung ist das meist unpraktisch, für Randbereiche wie Spülküche oder Aushilfsservice funktioniert es gut.

  • Was sind typische Einsatzdauern?

    In der Praxis liegen die meisten gastronomischen Einsätze deutlich unter der Höchstdauer, nämlich zwischen einem Tag und sechs Monaten. Typisch sind:

    • Saisoneinsätze in der Hotellerie häufig über vier bis fünf Monate
    • Krankheitsvertretungen über wenige Wochen
    • Eventeinsätze über einzelne Tage

    Läuft ein Einsatz gut, verlängern wir ihn formlos, solange die Höchstdauer nicht erreicht ist. Umgekehrt können Sie einen laufenden Einsatz jederzeit verkürzen, wenn sich Ihre Lage ändert. Es gilt die im Überlassungsvertrag vereinbarte Frist, die bei kurzen Einsätzen meist wenige Tage beträgt.

    Zeichnet sich ab, dass Sie Personal vom Fach dauerhaft benötigen, sprechen Sie uns früh an. Dann wechseln wir auf die Personalvermittlung, und Sie stellen die Person selbst ein. Das ist auch der sinnvollste Weg, wenn die 18 Monate näher rücken und Sie die Person halten wollen.

    Diesen Übergang haben wir schon oft erfolgreich begleitet, und wir bereiten ihn rechtzeitig vor, statt Sie kurz vor Fristende zu informieren. Wir führen für jeden Einsatz mit, wie viele Monate bereits gelaufen sind, und melden uns spätestens drei Monate vor Ablauf bei Ihnen.